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Über zehn Millionen Euro für die Familien im Kreis Biberach PDF E-Mail
Donnerstag, 21. Januar 2010 um 23:07 Uhr
Biberach  - Josef Rief (CDU): Dank Wachstumsbeschleunigungsgesetz gibt es mehr Bares für Kinder und Erben


Nach den beiden Konjunkturprogrammen, mit denen in den Städten und Gemeinden im Landkreis Biberach Investitionen in Millionenhöhe angeschoben und zahlreiche Arbeitsplätze vor allem im Handwerk gesichert werden konnten, bringt auch das im Januar in Kraft getretene „Wachstumsbeschleunigungsgesetz" Hilfe in Millionenhöhe. Darauf hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Josef Rief in einer Sitzung des CDU-Kreisvorstandes hingewiesen. So fließen in diesem Jahr über zehn Millionen Euro mehr direkt in die Kassen für Familien und Kinder im Kreis Biberach, so Rief.


„Man kann den über den Namen und über den einen oder anderen Punkt im Wachstumsbeschleunigungsgesetz sicherlich diskutieren. Völlig indiskutabel ist es für mich aber, wenn die Tatsache verschwiegen oder schlecht geredet wird, dass die Familien zu den Gewinnern dieses Gesetzes gehören, das Bürgern und Unternehmen Entlastungen in Höhe von 8,5 Milliarden Euro bringt. Mit 4,6 Milliarden Euro werden die Familien mit Kindern den höchsten Anteil davon in den Taschen haben", betonte Rief vor Mitgliedern des CDU-Kreisvorstandes. Allein in den Landkreis Biberach fließen davon in diesem Jahr weit über zehn Millionen Euro. So steigen die Steuerfreibeträge für jedes Kind von 6024 auf 7008 Euro.

Für Familien, die von den Freibeträgen nicht profitieren können, gibt es zum Ausgleich ein höheres Kindergeld von 20 Euro monatlich (240 Euro im Jahr). Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat als Kindergeld von diesem Jahr an monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere je 215 Euro. Für eine Familie mit zwei Kindern macht das in diesem Jahr beispielsweise 480 Euro mehr im Jahr aus. „Das entspricht ungefähr einer Gehaltserhöhung von rund 800 Euro im Jahr und bringt den Familien im Wahlkreis Biberach weit über zehn Millionen Euro", rechnet Rief vor.


Freuen können sich auch bestimmte Erben: So kommen Geschwister, Nichten und Neffen in den Genuss geringerer Erbschaftssteuersätze. Anstatt der früheren 30 bis 50 Prozent Erbschaftssteuern beträgt der neue Tarif nur noch 15 bis 43 Prozent - abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens. „Mit diesem Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben wir in schwieriger wirtschafts- und finanzpolitischer Zeit einen weiteren Impuls gegeben. Die nächsten Monate und die Steuerschätzung ab Mai werden zeigen, ob und was noch an Steuererleichterungen machbar ist, denn schließlich müssen wir alles, was wir verteilen, auch wieder zurückbezahlen", sieht Rief den aktuellen Steuerdiskussionen gelassen entgegen. „Noch ist die schwierigste weltweite Wirtschafs- und Finanzkrise auch in unserem Landkreis noch nicht überstanden, die Zeichen stehen aber auf Hoffnung", so der CDU-Bundestagsabgeordneten, der auch auf der Grünen Woche in Berlin in dieser Woche viele Zeichen für den Aufschwung registrierte.

 
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